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Rechtliches

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

der PLUSPULS UG (haftungsbeschraenkt) fuer Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Cloud-Services, Webentwicklung und Managed Services.

Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich § 2 Vertragsschluss § 3 Leistungsumfang
Durchfuehrung
§ 4 Termine & Fristen § 5 Mitwirkungspflichten § 6 Abnahme § 7 Aenderungswuensche
Finanzen
§ 8 Verguetung § 9 Zahlungsbedingungen § 10 Eigentumsvorbehalt
Rechte & Pflichten
§ 11 Nutzungsrechte § 12 Gewaehrleistung § 13 Haftungsbegrenzung § 14 Vertraulichkeit
Sonstiges
§ 15 Laufzeit & Kuendigung § 16 Datenschutz § 17 Referenznennung § 18 Schlussbestimmungen

Hinweis: Diese AGB sind ein lokaler Entwurf auf Basis der gelieferten Source-Datei und muessen vor einer produktiven Verwendung anwaltlich geprueft werden. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Vertraege, Angebote und Leistungen der PLUSPULS UG (haftungsbeschraenkt), vertreten durch den Geschaeftsfuehrer Alexander Herre, Schwarzburger Chaussee 78, 07407 Rudolstadt, gegenueber ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdruecklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Abweichende Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PLUSPULS stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten auch fuer zukuenftige Geschaeftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  4. Die AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von PLUSPULS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestaetigung von PLUSPULS oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Schriftform ist auch per E-Mail gewahrt.
  3. Angebote haben eine Gueltigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.
  4. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen beduerfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft. Nachtraegliche Aenderungen des Leistungsumfangs beduerfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. PLUSPULS erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
    • Softwareentwicklung und individuelle Anpassungen
    • Webdesign, Webentwicklung und SEO
    • IT-Infrastruktur, Netzwerkdesign und -installation
    • Cloud-Migration und Cloud-Services
    • IT-Sicherheitsberatung und -implementierung
    • Managed IT Services und Support
    • Prozessautomatisierung und Workflow-Optimierung
  3. PLUSPULS ist berechtigt, qualifizierte Dritte einzusetzen. PLUSPULS bleibt gegenueber dem Kunden verantwortlich.
  4. Beratungsleistungen stellen Handlungsempfehlungen dar. Fuer den wirtschaftlichen Erfolg der umgesetzten Massnahmen wird keine Gewaehr uebernommen.

§ 4 Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdruecklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
  2. Verzoegerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlaengern vereinbarte Fristen angemessen.
  3. Hoehere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse befreien PLUSPULS fuer die Dauer der Stoerung von der Leistungspflicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugriffe und Daten rechtzeitig bereit.
  2. Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
  3. Der Kunde ist fuer Datensicherungen vor Beginn der Leistungserbringung eigenverantwortlich zustaendig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Mehrkosten und Verzoegerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Feedbackfristen betragen 5 Werktage, sofern nicht anders vereinbart. Erfolgt keine Rueckmeldung, kann die Leistung als freigegeben gelten.

§ 6 Abnahme

  1. Werkleistungen beduerfen der Abnahme durch den Kunden. PLUSPULS teilt die Fertigstellung mit und uebergibt das Werk zur Pruefung.
  2. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen zu pruefen und abzunehmen oder konkrete Maengel schriftlich zu benennen.
  3. Bleibt eine Rueckmeldung innerhalb der Frist aus, kann das Werk als abgenommen gelten.
  4. Die produktive Nutzung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
  5. Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Aenderungswuensche (Change Requests)

  1. Wuenscht der Kunde nach Vertragsschluss Aenderungen am Leistungsumfang, erfolgt dies schriftlich als Change Request.
  2. PLUSPULS prueft die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine und unterbreitet ein entsprechendes Zusatzangebot.
  3. Change Requests werden erst nach schriftlicher Freigabe umgesetzt.
  4. Bereits erbrachte Leistungen, die durch den Change Request hinfaellig werden, bleiben verguetungspflichtig.

§ 8 Verguetung

  1. Die Verguetung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten Stundensaetzen berechnet.
  3. Bei Time-and-Material-Projekten erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsaechlich geleisteten Stunden.
  4. Managed-Service-Vertraege werden monatlich im Voraus abgerechnet.
  5. PLUSPULS kann bei groesseren Projekten angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Projekten ab einem Volumen von 2.500 EUR netto kann eine Anzahlung von 40 % verlangt werden.
  3. Bei Zahlungsverzug ist PLUSPULS berechtigt, Verzugszinsen gemaess § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
  4. Bei Zahlungsverzug kann PLUSPULS die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen aussetzen.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenanspruechen ist nur zulaessig, wenn diese unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Zurueckbehaltungsrecht

  1. Alle Arbeitsergebnisse, Quellcodes, Designs, Konzepte und Dokumentationen bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung im Eigentum von PLUSPULS.
  2. Bis zur vollstaendigen Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ausserhalb des vereinbarten Rahmens zu nutzen oder Dritten zugaenglich zu machen.
  3. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann PLUSPULS den Zugang zu bereitgestellten Systemen voruebergehend sperren, soweit dies vertraglich und rechtlich zulaessig ist.

§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Mit vollstaendiger Bezahlung raeumt PLUSPULS dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschraenktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen fuer den vereinbarten Zweck ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Quellcodes werden nur herausgegeben, wenn dies ausdruecklich vereinbart wurde.
  3. Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und wiederverwendbare Komponenten bleiben Eigentum von PLUSPULS oder ihrer jeweiligen Rechteinhaber.
  4. Eine Weiterlizenzierung durch den Kunden ist nur zulaessig, soweit sie ausdruecklich vereinbart wurde.

§ 12 Gewaehrleistung und Maengelhaftung

  1. PLUSPULS gewaehrleistet, dass erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
  2. Die Gewaehrleistungsfrist betraegt 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
  3. Maengel sind unverzueglich und moeglichst konkret schriftlich anzuzeigen.
  4. PLUSPULS hat das Recht zur Nachbesserung. Zwei Nachbesserungsversuche sind zulaessig.
  5. Keine Gewaehrleistung besteht fuer Maengel, die durch unsachgemaesse Nutzung, eigenmaechtige Aenderungen, unzureichende Mitwirkung oder stoerende Dritte verursacht wurden.

§ 13 Haftungsbegrenzung

  1. PLUSPULS haftet unbeschraenkt fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit, Personenschaeden sowie in Faellen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet PLUSPULS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschraenkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftung fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaeden, Folgeschaeden und Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulaessig, ausgeschlossen oder beschraenkt.
  4. Die Haftung fuer den Verlust von Daten beschraenkt sich auf den Aufwand, der bei ordnungsgemaesser Datensicherung durch den Kunden fuer die Wiederherstellung erforderlich gewesen waere.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur fuer die Vertragsdurchfuehrung zu verwenden.
  2. Die Pflicht gilt nicht fuer Informationen, die oeffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren oder rechtmaessig von Dritten offengelegt wurden.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht ueber das Vertragsende hinaus fuer weitere 3 Jahre fort.

§ 15 Laufzeit und Kuendigung

  1. Projektvertraege enden mit Abnahme und vollstaendiger Bezahlung.
  2. Managed-Service-, Hosting- und Wartungsvertraege koennen Mindestlaufzeiten und Kuendigungsfristen gemäss Einzelvereinbarung vorsehen.
  3. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.
  4. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung vor Projektabschluss hat PLUSPULS Anspruch auf Verguetung der bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 16 Datenschutz

  1. Beide Parteien beachten die einschlaegigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.
  2. Sofern PLUSPULS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO.
  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklaerung.

§ 17 Referenznennung

  1. PLUSPULS ist berechtigt, den Kunden und das durchgefuehrte Projekt in angemessener Form als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdruecklich schriftlich widerspricht.
  2. Dies kann Firmenname, kurze Projektbeschreibung und Screenshots des Ergebnisses umfassen, soweit keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von PLUSPULS, soweit gesetzlich zulaessig.
  2. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
  4. Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulaessig.
Stand: April 2026
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